Donnerstag, Mai 29, 2008

BMF begrüßt Eckpunkte zur Kindertagespflege - wichtiger Meilenstein für eine bessere Kinderförderung in Deutschland

Die Kindertagespflege ist mit einem Anteil von 30 Prozent ein tragender Pfeiler der Einigung von Bund, Ländern und Kommunen, bis zum Jahr 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorzuhalten. Daher muss die Kindertagespflege mittelfristig zu einem anerkannten und angemessen vergüteten Berufsbild werden, verbunden mit einer systematischen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.

Das Bundesfinanzministerium begrüßt deshalb die vereinbarten Eckpunkte der Bund-Länder Arbeitsgruppe, welche sich mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen der Tagespflege befasst hat. In diesen Eckpunkten wurde ein Lösungsansatz zur Frage der Besteuerung und zur Sozialversicherungspflicht der Tagesmütter gefunden:

Gesetzlich wird eine hälftige Erstattung der durch die öffentlich finanzierte Tagespflege ausgelösten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Tagespflegepersonen festgeschrieben
Diese Erstattung wird im Einkommensteuerrecht (EStG) steuerfrei gestellt.
Es wird gesetzlich geregelt, dass während der Ausbauphase selbständig tätige Tagespflegepersonen bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern keine hauptberuflich selbständige Erwerbsarbeit ausüben. Als Folge hiervon berechnen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 828 Euro [Glossar] (statt 1.863 Euro bei hauptberuflich Selbständigen).
Möglichkeit zur beitragfreien Familienversicherung beim Ehepartner bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355Euro/Monat bestehen.
Zum Hintergrund:
Bisher werden Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden an Tagespflegepersonen als steuerfreie Beihilfen behandelt. Diese Anwendung hat insbesondere in Fällen von Mischfinanzierung (Anteil des Jugendamtes steuerfrei; Elternanteil steuerpflichtig) vermehrt zu unschlüssigen Ergebnissen geführt und ist daher seit langem nicht mehr praktikabel.

Deshalb werden diese ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr als steuerfreie Beihilfen eingestuft, sondern sind von den Tagespflegepersonen als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern. Die zeitgleiche Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale von 246 Euro auf 300 Euro je Kind und Monat führt dabei oft zu keinen oder vergleichsweise niedrigen steuerpflichtigen Einkünften.

Wechselwirkungen zwischen Steuer [Glossar]- und Sozialversicherungsrecht haben jedoch zu Kritik an der Neuregelung geführt. Übersteigt der Gewinn aus der Tätigkeit als selbständige Tagespflegeperson 355 Euro, entfällt die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung und die Tagespflegeperson muss sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aber privat versichern.

Das vergleichsweise niedrige Einkommen von Tagespflegepersonen hätte in zahlreichen Fällen zur Folge gehabt, dass für die Beitragsbemessung eine (fiktive) Mindestbemessungsgrundlage und nicht das tatsächliche (niedrigere) Einkommen zum Tragen gekommen wäre. Die hieraus resultierenden Krankenversicherungsbeiträge wurden von vielen Tagespflegepersonen als - gemessen am tatsächlichen Einkommen - zu hoch empfunden.

Donnerstag, Oktober 25, 2007

1. World Vision Kinderstudie

24.10.2007 11:30 Uhr Pressemitteilung

1. World Vision Kinderstudie
Das ganze „Dorf“ ist gefordert
- Soziale Herkunft entscheidet über Zukunft der Kinder
- World Vision: Kinder stärker beteiligen!

Friedrichsdorf/Berlin, den 24.10.2007. Unter dem Motto „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind stark zu machen“ ist heute in Berlin die 1. World Vision Kinderstudie vorgestellt worden. Die Bielefelder Wissenschaftler Prof. Dr. Klaus Hurrelmann und Prof. Dr. Sabine Andresen haben zusammen mit einem Team von TNS Infratest Sozialforschung, München (Leitung: Ulrich Schneekloth), die Lebenssituation der Kinder in Deutschland untersucht. Die Befragung wurde bundesweit mit fast 1.600 Kindern durchgeführt. Die Studie wird als Fischer Taschenbuch unter dem Titel „Kinder in Deutschland 2007“ veröffentlicht.
Die World Vision Kinderstudie zeigt, dass es vielen Kindern in Deutschland gut geht und sie mit ihrem Lebensumfeld zufrieden sind. Sie zeigt aber auch, dass es entscheidend für das ganze Leben ist, in welche Gesellschaftsschicht ein Kind hineingeboren wird. „Die schlechteren Startchancen von Kindern aus den unteren Herkunftsschichten prägen alle Lebensbereiche und wirken wie ein Teufelskreis. Wie ein „roter Faden“ zieht sich eine Stigmatisierung und Benachteiligung dieser Kinder durch das ganze Leben hindurch“, so der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Klaus Hurrelmann. „Kinder aus den unteren Schichten sind häufig auf sich allein gestellt. Daher bedarf es des Engagements des ganzen Dorfes, um ein Kind stark zu machen, wie ein altes afrikanisches Sprichwort lautet. Ein schönes und anschauliches Bild, das wir als Ausgangspunkt unserer Überlegungen zur Verbesserung der Kinderpolitik in Deutschland genommen haben.“
Die Kindheitsforscherin Prof. Dr. Sabine Andresen hebt hervor: „Die 1. World Vision Kinderstudie zeigt auch sehr deutlich, dass Kinder sensible und wache junge Gesellschaftsmitglieder sind, die durchaus selbstbewusst eigene Lebensperspektiven entwickeln. Sie fühlen sich im Alltag aber oft nicht ernst genommen. So glaubt ein Großteil der Kinder, dass sich Politiker eher mangelhaft für ihre Belange einsetzen. Auch in der Schule fühlen sich viele Kinder nicht ernst genommen und bemängeln hier die ungenügende Beteiligung.“
Die World Vision Kinderstudie setzt hier an und will den Kindern ein Sprachrohr sein. Kinder sind, wie die Studie dokumentiert, selbständige Individuen mit eigenen Interessen und wissen sehr wohl, was sie wollen. Darum unterstützt World Vision die Forderung der Kinder, von klein auf an Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. „Damit Kinder zu mündigen Bürgern unserer Gemeinschaft heranwachsen können, müssen wir alle, also das ganze ‘Dorf’, für das Wohlergehen unseres Nachwuchses sorgen. Kinder sollten so früh wie möglich mitreden können, wenn es um Belange geht, die sie selbst betreffen“, so Prof. Hurrelmann. “Mütter und Väter brauchen mehr Rückhalt in unserer Gesellschaft. Immer mehr Eltern sind mit den schulischen Anforderungen ihrer Kinder überfordert. Daher müssen alle Institutionen und Bereiche unserer Gesellschaft mithelfen, um unsere Kinder stark zu machen.“
KONTAKT 6Eine TV-Hintergrundreportage, Videomaterial und O-Töne von Kindern können kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: n-tv Hauptstadtstudio, Jörg Lehmann, Tel. 030-24755-129 Für weitere Rückfragen und Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Silvia Holten, Pressesprecherin oder die Pressestelle Tel.: 06172 763-151 oder 06172- 763-155 oder besuchen Sie die Internet-Seite http://www.worldvisionkinderstudie.de/
HINTERGRUND 6
World Vision Deutschland e.V. ist ein christliches Hilfswerk mit den Arbeitsschwerpunkten nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenhilfe und entwicklungspolitische Anwaltschaftsarbeit. Im Finanzjahr 2006 wurden 229 Projekte in 46 Ländern durchgeführt. World Vision Deutschland ist Teil der weltweiten World Vision-Partnerschaft mit rund 23.000 Mitarbeitern in fast 100 Ländern. World Vision unterhält offizielle Arbeitsbeziehungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und arbeitet eng mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammen. World Vision ist Mitglied im Aktionsbündnis gegen AIDS. Weitere Infos unter http://www.worldvision.de/


Praktikumsbericht
Eindrücke von der Pressekonferenz

World Vision ist ein Christliches Hilfswerk für Kinder, Familien und ihrem Umfeld im Kampf gegen Armut und Ungerechtigkeit.

Gestern fand im Presse- und Informationszentrum der Bundesregierung um 11:30 Uhr, eine Pressekonferenz statt. Unter dem Motto: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind stark zu machen“.

Die Moderation übernahm Frau Sandra Maischberger und weitere Ansprechpartner waren: Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Prof. Dr. Sabine Andresen, Herr Ulrich Schneekloth (Sozialforschung), und Dr. Hartmuth Kopf, Frau Renate Schmidt (Bundesfamilienministerin), sowie Frau Miriam Gruß (Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages), vervollständigten bei dieser Pressekonferenz die Gesprächsrunde.

Unter Vorlage des Presseausweises und meiner Unterschrift konnte ich die Räumlichkeiten des Informationsamtes der Bundesregierung betreten. Im Vorraum konnte man sich an einem Getränkestand bedienen, hier konnte man zwischen Kaffee, Saft und usw. wählen.
Es waren schon einige Kameramänner zu sehen die sich auf ihren Einsatz vorbereiteten. Ersteinmal gab es eine kleine Einführung über die World Vision, bevor es losging. Dann wurde durch die Moderation von Frau Maischberger, das erste Wort an Prof. Dr. Hurrelmann erteilt, er teilte mit, das die Kinderstudie gezeigt hat, dass es vielen Kindern in Deutschland recht gut geht und sie mit ihrem Lebensumfeld zufrieden sind. Auf der anderen Seite jedoch entscheidend ist, in welcher sozialen Schicht ein Kind hineingeboren wird.
So hatte nun jeder, der dort vorne Anwesenden seine Rede gehalten und jetzt konnten sich auch die Besucher dieser Pressekonferenz zu Wort melden, einer war z.B. empört darüber, das man soweit ja auch schon vor fünfzehn Jahren war und was denn nun an dieser Studie anders sei.
Worauf die Antwort von Frau Renate Schmidt war, dass sie dem beipflichte, jedoch der Meinung sei, das der Unterschied bei dieser Studie darin bestünde, das hier nicht über die Kinder gesprochen wird, sondern durch die Kinder gesprochen wird.
Das war ein kleiner Ausschnitt von einigen Kommentaren. Nach ungefähr einer Stunde wurde dann die Konferenz beendet. Danach hatte man noch die Möglichkeit, sich mit der Pressesprecherin Frau Borhau zu unterhalten.

>> WebSite der Studie

Freitag, Oktober 12, 2007

Situationsansatz

Beim Situationsansatz handelt es sich um ein sozialpädagogisches Konzept zur Begleitung von Bildungs- und Lebensbewältigungsprozessen von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Zielhorizont von Autonomie, Solidarität und Kompetenz. Entwickelt wurde er in der ersten Hälfte der 1970er Jahre, erhielt einen zweiten Entwicklungsschub in den 1990er Jahren. Er sollte nicht verwechselt werden mit dem sogenannten "Situationsorientierten Ansatz" von Armin Krenz.
Im Situationsansatz sollen alltägliche Situationen und Themen aufgegriffen werden - sogenannte "Schlüsselsituationen" -, die in sich das Potential bergen, auf exemplarische und verdichtete Weise Kinder auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten. Darüber hinaus soll der Alltag in und um die Kindertagesstätte in seinen Möglichkeiten, Lernen in "realen Situationen" zu ermöglichen, aufgegriffen werden. Wichtig ist dabei, dass die pädagogischen Fachkräfte die Lernmotivation der Kinder aufgreift und unterstützt sowie die Themen gemeinsam mit den Kindern ermittelt. Die Kinder haben bei der Planung und Gestaltung des pädagogischen Programms ein nicht unerhebliches Mitspracherecht.

Quelle: >>http://de.wikipedia.org/wiki/Situationsansatz

Anwendung >> http://kitaberlin.de/kaleidoskop.htm

Mittwoch, August 29, 2007

BMFSFJ zum Ausbau der Krippenplätze

Ursula von der Leyen: "Ein Guter Tag für junge Familien"

Bund und Länder einigen sich über Wege und Mittel der Finanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige

"Heute ist ein besonderer Tag für die jungen Eltern und Familien in Deutschland", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nach dem abschließenden Bund-Länder-Gespräch zum Ausbau der Kinderbetreuung heute in Berlin. "Nach nur sieben Monaten haben sich Bund und Länder über die Finanzierung der Kinderbetreuung geeinigt. Deutschland schafft damit den Anschluss an die familienpolitisch erfolgreichen Länder in Nord- und Westeuropa. Das sind historische Schritte für die frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund leistet einen starken Beitrag mit einem Drittel der Kosten, die Gelder sind fair verteilt. In der kommenden Woche wird die Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Schritte unternehmen, damit ab Januar 2008 die Kommunen die neuen Plätze bei Tagesmüttern und in Kindergärten schaffen können."
Der heutige Beschluss im Wortlaut:
Beschluss / Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau 28.8.2007

I. Vorbemerkungen
Wir wollen in Deutschland Kinder und ihre Eltern wirksam fördern. Gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute Infrastruktur der Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersgruppen bilden den Dreiklang, der Familien nachhaltig unterstützt. Wir wollen den Menschen Mut machen, ihre Kinderwünsche zu verwirklichen, wir wollen Armut von Familien vermeiden, Nachteile zwischen den verschiedenen Familientypen ausgleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für Mütter und Väter gleichermaßen verbessern. Gute Kinderbetreuungsangebote haben dabei eine Schlüsselfunktion.
Deutschland verfügt über ein gutes Angebot an Kinderbetreuung für die 3-6-jährigen Kinder, der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder dieser Altersgruppe kann überall realisiert werden. Für die unter dreijährigen Kinder, deren Eltern nach dem Elterngeldbezug ein Betreuungsangebot suchen, sollen bis 2013 ebenfalls ausreichend Plätze in Einrichtungen und in der Tagespflege geschaffen werden.

II. Vereinbarungen
Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35 Prozent der unter Dreijährigen, d. h. ca. 750.000 Plätze.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. Euro. Für Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28.08.07) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben (2009 : 100 Mio. Euro; 2010: 200 Mio. Euro; 211: 350 Mio. Euro; 2012: 500 Mio. Euro; 2013: 700 Mio. Euro). Anschließend - ab 2014 - wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. Euro p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.
Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.

III. Zum Verfahren
Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September 2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetz noch in diesem Jahr.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter II. genannten Vereinbarungen bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit den erforderlichen Änderungen des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg bringen.
Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft, wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht bis zum 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.

Quelle >> BMDSJ

Dienstag, August 28, 2007

Bund und Länder einigen sich auf Krippenausbau bis 2013

28.08.2007 Ursula von der Leyen (Familienministerin, CDU)
Familienpolitik

Generalsekretär Ronald Pofalla hat die Einigung zwischen Bund und Ländern auf ein Finanzierungskonzept für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder begrüßt. Die CDU habe sich mit "Nachdruck für die Wahlfreiheit von Familien ausgesprochen", betonte Pofalla am Dienstag. Eltern, die sowohl Kinder als auch arbeiten wollten, erhielten künftig die Chance dazu. Ausdrücklich dankte der Generalsekretär Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Ohne sie hätte es diesen Meilenstein in der Familienpolitik nicht gegeben".
Mit dem von Familienministerin von der Leyen, von Finanzminister Steinbrück und Niedersachsens Ministerpräsident Wulff vorgestellten Kompromiss wird der Weg frei für einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kleinkinder unter drei Jahren ab 2013. Der Bund beteiligt sich deutlich stärker an den Betriebskosten der Kindertagesstätten als bisher geplant. Ein Gesetzentwurf soll im September vorliegen.
Im Einzelnen wird der Bund bis 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro laufende Betriebskosten übernehmen. Ab 2014 beteiligt sich der Bund mit jährlich 770 Millionen Euro am Betrieb der Kinderbetreuung. Ursprünglich hatte Steinbrück den Bund ausschließlich an den Investitionskosten beteiligen wollen. Die Koalition hatte sich im Mai darauf verständigt, die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 auf 750.000 zu verdreifachen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.
Von der Leyen sprach von einem "großen und erfolgreichen Tag für Eltern und junge Familien in Deutschland". Es sei geradezu historisch, dass innerhalb weniger Monate ein derartiges Großprojekt umgesetzt werde. Es sei gelungen, die langfristige Finanzierung des Kernvorhabens der Großen Koalition fair und gerecht unter Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen, lobte die CDU-Politikerin. Wulff betonte, mit dem Kompromiss würden "Beruf und Familie, Kinder und Karriere" in Deutschland vereinbar.
Keine Einigung beim Betreuungsgeld
Keinen Durchbruch erzielten die Verhandler in der Frage, ob Eltern, die ihre Kinder lieber zuHause aufziehen, eine Ausgleichszahlung - ein sogenanntes Betreuungsgeld - erhalten sollen. Als Höhe ist ein Betrag von 150 Euro im Gespräch. Die Länder mit Bayern an der Spitze wollen, dass der Bund die Kosten übernimmt. Während Steinbrück eine Übernahme der Kosten klar ablehnte, verwies von der Leyen auf die Koalitionsbeschlüsse: "Die Spannbreite geht von Rechtsanspruch bis Betreuungsgeld", sagte die CDU-Politikerin. Beide Ziele seien in der Koalitionsvereinbarung verankert. In dem Papier vom Mai heißt es in diesem Punkt: "Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden."

Quelle >> http://www.cdu.de/archiv/2370_20644.htm

Montag, August 27, 2007

BDA und DGB fordern gebührenfreie Kindergärten

Gemeinsame Presseerklärung von BDA und DGB v. 27.08.2007

BDA und DGB für Kindergarten ohne Gebühren

Gemeinsam setzen sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für eine Stärkung der frühkindlichen Bildung ein.

"Der Kindergarten als erste Stufe des Bildungssystems muss konsequenterweise für die Eltern gebührenfrei sein", heißt es in der Stellungnahme von BDA und DGB. Als erster Schritt sei ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr "richtig und notwendig".
Darüber hinaus müsse die Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher verbessert werden. "Überall in Europa wird das Fachpersonal an Hochschulen ausgebildet, nur in Österreich und Deutschland nicht", sagte Peter Clever, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, am Montag in Berlin.
Um die wachsenden fachlichen Anforderungen bewältigen zu können, sei zumindest für die Leitungsebene eine Hochschulausbildung notwendig.
Neben dem zügigen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder und unter 3jährige, sei eine Aufwertung des Berufsbildes Erzieherin notwendig, so BDA und DGB. "Wir brauchen eine Reform der Aus- und Weiterbildung, denn auch in der aktuellen Bildungsdebatte werden weitgehende Forderungen an diesen Beruf formuliert," sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Dabei gehe es auch um männlichen "Nachwuchs". "Der Erzieherinnenberuf gilt bislang als typischer Frauenberuf . Es müssen deutlich mehr Männer als Kindergartenmitarbeiter gewonnen werden," fordern BDA und DGB.

Mittwoch, August 01, 2007

Die Linke zur Kita-Politik

"Gegen Kita-Gebühren – Mehr Geld für frühkindliche Bildung!"

In mehreren Bundesländern werden zum 1. August die Beiträge für Kindergärten und Kindertagesstätten erhöht.
Dazu erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Marc Mulia:
Bildung muss gebührenfrei sein. Das gilt natürlich auch für frühkindliche Bildung. Kein anderes Industrieland gibt so wenig Geld für frühkindliche Bildung aus wie Deutschland. In Deutschland besuchen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern viel zu wenige Kinder Kindergärten und Kindertagesstätten. Hier findet eine soziale Auslese bereits in der frühen Kindheit statt. Für unter 3-jährige gibt es zudem eine enorme Unterversorgung in Westdeutschland.Aus diesem Grund wird sich DIE LINKE in den nächsten Monaten im Rahmen einer Kita-Kampagne für ein offenes und gebührenfreies Angebot frühkindlicher Bildung für alle Altersgruppen einsetzen. Dies wurde auf dem Gründungsparteitag im Juni in Berlin beschlossen. Der Parteivorstand wird im Herbst mit der Umsetzung der Kampagne beginnen.

Quelle >> LINKE

Freitag, Juli 27, 2007

EKD kündigt mehr Krippenplätze an

Mitteilung der EKD vom 26.07.2007

Die evangelische Kirche will sich am Ausbau der Krippenplätze für unter dreijährige Kinder beteiligen. Der EKD-Ratsbevollmächtigte, Prälat Stephan Reimers, kündigte an, dass mehr solcher Plätze in den bundesweit 9.000 evangelischen Kindergärten geschaffen werden.
Laut Reimers ist nicht allein die Anzahl der Betreuungsplätze entscheidend, sondern auch die Qualität der pädagogischen Arbeit. Aufgabe der Tagesstätten sei es, soziale Unterschiede zwischen Kindern auszugleichen.

Quelle >> www.ekd.de/aktuell_presse/070626_vt.html

Mittwoch, Juli 11, 2007

GEW fordert höhere Löhne und bessere Ausbildung für Erzieher

GEW: „Erzieherinnen endlich besser bezahlen!“

Tarifrunde 2008: Beruf muss attraktiver werden - ohne 100.000 neue Fachkräfte platzt „Krippenprogramm“

Berlin – Für eine deutlich bessere Bezahlung der Erzieherinnen hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. In der anstehenden Tarifrunde müssten die Erzieherinnen höher eingruppiert werden als geplant. „Bei kaum einer anderen Berufsgruppe klaffen gesellschaftliche Erwartungen an das Arbeitsergebnis und Bezahlung so weit auseinander wie bei den Erzieherinnen. Der gesellschaftliche Anspruch an die Arbeit, die Erzieherinnen und Erzieher leisten sollen, ist in den vergangenen Jahren etwa bei der individuellen Sprachförderung gewaltig gewachsen. Der Verdienst der Erzieherinnen hat mit den steigenden Berufsanforderungen nicht Schritt gehalten. Im Gegenteil: Die ohnehin schlecht bezahlte Berufsgruppe ist mit der Umstellung auf das neue Tarifvertragssystem noch weiter abgehängt worden“, sagte das für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke am Mittwoch während einer Pressekonferenz in Berlin.„Das ‚Krippenprojekt’ von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) platzt, wenn Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Erzieherinnen nicht so schnell wie möglich verbessert werden. Es fehlen künftig gut ausgebildete Fachkräfte, die ein qualitativ hochwertiges Angebot gewährleisten können“, warnte Hocke. Er erinnerte daran, dass allein für den geplanten Ausbau der Krippenplätzen rund 100.000 neue Erzieherinnen gebraucht würden. Mit deren Ausbildung hätte man besser gestern als heute begonnen. „Wir brauchen attraktive Rahmenbedingungen, damit sich mehr junge Menschen für den Erzieher-Beruf entscheiden. Dazu gehört auch eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Schon jetzt haben viele Städte gerade in Ballungsgebieten Probleme, ausreichend Fachkräfte zu finden. Allein die Mieten fressen einen Großteil des Gehalts auf“, betonte Hocke. „Kitas müssen sich zu Bildungseinrichtungen weiter entwickeln, in denen der ‚Schatz der frühen Kindheit’ gehoben wird. Mit Kinder-Verwahranstalten ist niemanden geholfen. Alle Studien belegen die zentrale Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den weiteren Lern- und Lebensweg der Mädchen und Jungen“, betonte der GEW-Sprecher. „Es wird Zeit, dass Erzieherinnen endlich Anschluss an die allgemeine Gehaltsentwicklung finden. Die zunehmende Verantwortung im Beruf für gute Bildung muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln. Die Arbeitgeber sind gut beraten, von der Lohndrückerbremse zu gehen“, sagte GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad. Sie stellte fest, dass eine Erzieherin nach der Ausbildung an der Fachschule ein Einstiegsgehalt von 1.764 Euro (brutto) im Monat bekomme. In der Endstufe erhalte sie im Kita-Regeldienst 2.285 Euro (brutto). Im Vergleich zum bisher geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bedeute die Umstellung auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und den Tarifvertrag der Länder (TV-L) eine Einkommenseinbuße von mehreren 100 Euro im Monat. „Das Gehaltsminus kann auf das Berufsleben hochgerechnet mehr als 100.000 Euro betragen“, betonte Schaad. „Offenbar glauben die Arbeitgeber, sie könnten Frauen schlechter bezahlen als Männer, die überwiegend das Personal in vergleichbaren Berufen stellen. Diese Diskriminierung muss in der Tarifrunde beendet werden: Erziehrinnen müssen zwei Entgeltgruppen höher als bisher einsortiert werden. Sie könnten damit rund 200 Euro mehr verdienen.“ Erzieherin sei immer noch ein „Frauenberuf“, fast 97 Prozent der Beschäftigten in Kitas seien Frauen. Schaad wies darauf hin, dass in Kitas in hohem Maße Teilzeitbeschäftigte arbeiteten. Die Quote liege im Bundesschnitt bei fast zwei Dritteln. „Von den paar hundert Euro, die eine Erzieherin in Teilzeit erhält, kann kein Mensch leben. Dabei ist die Teilzeitbeschäftigung nicht frei gewählt. Nach einer aktuellen GEW-Studie würden fast 40 Prozent der Erzieherinnen gerne Vollzeit arbeiten, finden aber keine Stelle“, unterstrich Schaad.

Quelle >> www.gew.de/GEW_Erzieherinnen_endlich_besser_bezahlen.html

Freitag, Februar 23, 2007

Katholik Bischof Mixa zur Krippenpolitik

Der Augsburger Bischof Walter Mixa kritisiert laut Spiegel (22.02.2007) die Krippenpolitik von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen als „schädlich für Kinder und Familien und einseitig auf eine aktive Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkinder fixiert“. Die Bundesregierung werde Familienleistungen zugunsten einer Kinder-Fremdbetreuungspolitik kürzen die ihn an die DDR Ideologie erinnere.
Mixa beteuert zwar, dass auch er für Kinderkrippen sei – „ich bin ja nicht von vorgestern“, aber fordert als Wahlalternative eine Erziehungsgeldanhebung z.B. für alleinerziehende Mütter (Redaktion: nicht auch für Väter?) für die ersten drei Lebensjahre.

Für Aufregung hatte die Äußerung Mixas gesorgt, dass die Krippenpolitik der Bundesregierung Frauen zu „Gebärmaschinen degradiere“.

Freitag, Februar 09, 2007

GEW unterstützt Krippenpolitik der Regierung

"GEW begrüßt Kinderkrippeninitiative der Bundesfamilienministerin"

Bildungsgewerkschaft für Investitionen in Qualität

Frankfurt/Main – „Die GEW begrüßt den Vorschlag der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, in den nächsten sieben Jahren das Angebot der Kinderkrippen deutlich auszubauen“, erklärte Norbert Hocke, im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zuständig für Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings dürfe das Geld – wie im Ganztagsschulprogramm - nicht nur in Baumaßnahmen fließen. „Die angekündigten Milliarden benötigen wir dringend, um die frühkindliche Bildung endlich auf internationalen Standard zu hieven,“ so Hocke. Das gelänge am besten, wenn in schon vorhandene Einrichtungen mehr Geld flösse und diese auch für Kinder unter drei Jahren geöffnet würden. „In den Tageseinrichtungen wird jetzt schon sehr gute Arbeit von den Erzieherinnen geleistet. Darauf sollte aufgebaut werden“, ergänzte Hocke. Die Familienpolitiker seien wohl endlich im 21. Jahrhundert angekommen, schloss der GEW-Sprecher „In Deutschland muss mehr für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familien getan werden. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass Kinder bald von morgens sechs bis abends zehn in der Kita sitzen, damit ihr Eltern flexibel arbeiten können.“ Auch die Arbeitgeber müssten sich familienfreundlich zeigen. Info: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert einen massiven Ausbau der Kinderkrippen. Im Jahr 2013 sollen rund 35 Prozent der Zwei- und Dreijährigen professionell betreut werden. Kostenpunkt: Drei Milliarden. Bereits das im Jahr 2004 beschlossene Tagesbetreuungsausbaugesetz sah vor, dass bis zum Jahr 2010 ein Versorgungsgrad von 30 Prozent für unter dreijährige Kinder erreicht werden soll. Die Finanzierung dieses Ausbauprogramms war sichergestellt worden durch die Nutzung von Geldern, die die Kommunen durch die Hartz-IV-Reform einsparen.

Quelle >> GEW

Dienstag, Januar 09, 2007

EKD fordert Betreuungsangebot vor 3.Lebensjahr

Diakonie begrüßt Aussagen der SPD zur Familienpolitik in der „Bremer Erklärung“
Presseerklärung 09.01.2007

Die Diakonie begrüßt das Vorhaben der SPD, Kinder und Familien mit verschiedenen bildungs- und familienpolitischen Maßnahmen zu stärken.

Berlin, 09. Januar 2007. Dazu gehört auch die Forderung, bis 2010 einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen. „Ohne ein verbessertes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen ist das Gesetz zur Regelung der Elternzeit und des Elterngeldes nur eine halbe Sache“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlüter. „Junge Mütter können ihre Berufstätigkeit nur wiederaufnehmen, wenn ihr Kind zuverlässig betreut wird. Mit dem Anspruch auf Betreuung nach dem ersten Geburtstag würde eine spürbare Lücke geschlossen", hebt Schlüter weiter hervor. Besonders wichtig sei, dass Bund, Länder und Kommunen mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam an einem Strang ziehen und dabei auch die Finanzierungsfragen in Abstimmung mit den Trägern von Kitaplätzen klären.
Der Ansatz der SPD, anstelle einer Erhöhung des Kindergeldes die Hilfeangebote für Familien auszubauen und besser zu vernetzen, geht nach Ansicht der Diakonie in die richtige Richtung. In ihrer Grundsatzerklärung zur Familienpolitik betonte die Diakonische Konferenz im Oktober 2006, dass die zunehmende Armut in Familien und der hohe Integrationsbedarf bei Kindern aus Migrationsfamilien schnelle und unkomplizierte Hilfen wie Entlastung, Begleitung, Beratung, Betreuung und Förderung unverzichtbar mache. Vor allem benachteiligte Familien könnten diese Leistungen nicht frei auswählen und einkaufen. Für sie sollte es verstärkt aufsuchende Hilfeangebote geben. Dies sei besonders zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung notwendig.
Das Diakonische Werk der EKD vermisst in der Bremer Erklärung Aussagen zur Unterstützung von Familien, die alte, kranke und behinderte Familienmitglieder pflegen. Schließlich sei die demografische Veränderung nicht nur durch die niedrige Geburtenzahl, sondern auch durch die gestiegene Lebenserwartung der Menschen geprägt, betont Schlüter. Gefragt sind daher auch gesetzliche Regelungen zur Pflege von Angehörigen.
Hinweis für Redaktionen: Die Grundsatzerklärung der Diakonischen Konferenz zur Familienpolitik finden Sie im unter www.diakonie.de/downloads/Grundsatz_Familienpolitik.pdf

Montag, Januar 01, 2007

SPD zur Krippenpolitik

Renate Schmidt (von 2002 bis 2005 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Zum 1. Januar ist das von der SPD initiierte und im Koalitionsvertrag von uns eingebrachte Elterngeld in Kraft getreten. Für die allermeisten Eltern ein großer Fortschritt, insbesondere auch für Alleinerziehende, die vor der Geburt berufstätig waren. Sie alle haben ein Jahr nach der Mutterschutzfrist deutlich weniger materielle Sorgen als bisher. Väter haben das erste Mal die Chance ohne große materielle Einbußen sich selbst einen Zeitraum um ihre Kinder zu kümmern - und das wird mit einem um zwei Monat verlängerten Bezug des Elterngelds honoriert. Das nutzt den Kindern, weil der Kontakt mit dem Vater stärker wird, das nutzt den Müttern, weil die Sorge für das Kind auf beide Eltern verteilt wird und es nutzt den Vätern auch selbst, weil ihre Lebensperspektive erweitert wird.
Das erfolgreiche Durchsetzen des Elterngeldes ist für uns aber kein Anlass, sich auf unseren familienpolitischen Lorbeeren auszuruhen. Der von uns maßgeblich mitformulierte Koalitionsvertrag muss Zug um Zug umgesetzt werden.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht der Ausbau der Kinderbetreuung weiter ganz oben auf der Tagesordnung.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aus der letzten Legislatur haben wir die Grundlage für den weiteren Ausbau der Betreuung für die unter 3-jährigen gelegt, im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass es ab 2010 einen Rechtsanspruch ab dem zweiten Lebensjahr auf Ganztagsbetreuung geben wird, wenn der im TAG vorgesehene Ausbau bis 2008 nicht deutlich vorankommt.
Wir brauchen mehr und bessere Kindertagesstätten. Wir wollen den Kommunen helfen, diese Aufgabe zu bewältigen, auch indem wir Mittel in der Familienförderung umschichten.
Die größte Ungerechtigkeit in unserem Land ist es nämlich, dass ein Kind aus einer sozial benachteiligten oder bildungsferneren Familie eine bis zu sechs mal schlechtere Chance hat, Abitur zu machen, als ein Kind aus einer gutsituierten, bildungsnahen Familie - und dies bei gleichen Begabungen.
In unserem an Kindern armen Land können wir uns eine solche Verschwendung von Talenten nicht leisten. Wir geben in Deutschland nicht nur zu wenig für Bildung aus - hier sind vor allem die Länder gefragt - sondern das zu wenige auch noch falsch: Im allgemeinbildenden Bereich am meisten für die Oberstufen der Gymnasien und am wenigsten für die frühe Förderung, also die Kindertagesstätten. Am bildungsfähigsten sind Kinder aber in den ersten Lebensjahren.
Die frühe Förderung aller Kinder ergänzend zu ihren Familien in guten und ausreichend vorhandenen Kindertagesstätten ist der beste Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen.

Quelle >> http://www.spd.de/menu/1702068/

Samstag, September 17, 2005

Die Grünen zur Krippen-Politik

"Anspruch auf Bildung und Betreuung – Jedes Kind gehört dazu" - Auszug aus dem Wahlprogram der Grünen

Wir brauchen alle Kinder und wollen sie stark machen, um jetzt und als Erwachsene den Herausforderungen des Lebens in einer immer komplexeren Welt gewachsen zu sein. Jedes Kind ist begabt. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung die bestmögliche Förderung bekommt und gleiche Teilhabechancen hat. Das Motto heißt: Clever starten! Die Förderung muss für jedes Kind möglichst früh beginnen. Dafür brauchen wir einen großen weiteren Schritt nach vorn. Deshalb stehen wir für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Bei den Investitionen in die Zukunft unserer Kinder darf sich der Bund nicht entziehen. Die bestmögliche Förderung der Kinder erfordert größte gemeinsame Anstrengungen.
Die Kommunen müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie diesen neuen Rechtsanspruch einlösen können. Dazu muss der Bund beitragen. Lesen, Schreiben, Rechnen sind wichtige Grundvoraussetzungen für das Weiterlernen, für Kommunikation und für gesellschaftliche Teilhabe. Soziales Verhalten und das Zusammenleben der Geschlechter und Kulturen, Kommunikation, musische Fähigkeiten, Bewegung und gesunde Ernährung, emotionale Intelligenz gehören zur ganzheitlichen Bildung dazu. Jedes Kind soll die Chance erhalten, diese Grundkompetenzen
auszubilden. Die Förderung auch dieser Grundkompetenzen muss in die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen
integriert sein. Um dies zu erreichen, sollen auch Sozialarbeiter, Musiker, Sportler, Ernährungsberater, Künstler oder Handwerker in die schulischen Angebote einbezogen werden.
Darüber hinaus müssen die Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort, im Stadtteil, in den Vereinen und Nachbarschaftsheimen, aber auch unmittelbar an den Schulen ausgebaut und allen zugänglich gemacht werden.
Wir setzen auf den Ausbau der Infrastruktur, ohne die tatsächlich notwendigen Transfergeldleistungen zu vernachlässigen. Wir haben die Leistungen für Familien um fünfzig Prozent gesteigert. Der Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern im Rahmen des Arbeitslosengeldes II ist ein richtiges Instrument zur Förderung von Familien und zur Armutsprävention. Wir wollen ihn in Umfang und Reichweite zu einer Kindergrund-sicherung ausbauen.

Quelle >> GRÜNE ohne Erstveröffentlichungsdatum

Montag, Juni 20, 2005

FDP fordert Rechtsanspruch auf Kitaplätze für Zweijährige

Pieper (FDP) : "Rechtsanspruch für Kindergartenplätze mittelfristig ausweiten"

BERLIN (Pressemitteilung).
Zu den Äußerungen der baden-württembergischen Kultusministerin und CDU- Bildungspolitikerin Annette Schavan erklärt die Vorsitzende des Bundestagsauschusses für Bildung und Forschung, Cornelia PIEPER:Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung von Annette Schavan, in der Bildungspolitik beim Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf eine konstruktive Zusammenarbeit setzen zu wollen. Natürlich bleibt Schulpolitik Ländersache. Die für ganz Deutschland wichtigen strategischen Ziele, Reduktion der Schüler ohne Abschluss, Integration der Migrantenkinder, Verzahnung von beruflicher und allgemeiner Bildung und ganz allgemein die Verbesserung des Bildungsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich sind aber nur in einem Miteinander von Bund und Ländern, nicht in einem Gegeneinander zu erreichen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstreicht die Forderung nach Verstärkung des Bildungsauftrags für die Kindertagesstätten (KITAS). Der internationale Vergleich hat uns gezeigt, dass gerade auch KITAS einen Beitrag zur besseren Qualifizierung unserer Kinder leisten müssen. Die Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren entscheidet wesentlich über die späteren Lebenschancen. Im Gegensatz zu Annette Schavan setzt sich die FDP in Erkenntnis der Bedeutung frühkindlicher Bildung mittelfristig für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten zweiten bis zum dritten Lebensjahr ein.

Quelle >> Liberale.de

Mittwoch, Mai 13, 1998

BVerfG: Einkommensabhängige Kindergartenbeiträge

Einkommensabhängige Staffelung von Kindergartenbeiträgen ist verfassungsgemäß

Der Erste Senat des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares aus Hessen im Zusammenhang mit der einkommensabhängigen Staffelung von Kindergartenbeiträgen als unbegründet zurückgewiesen. Diese Staffelung greift insbesondere nicht in verfassungswidriger Weise in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein und steht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) im Einklang.

I.

Die Stadt Idstein, in der die Beschwerdeführer leben, sieht in ihrer Kindergartengebührensatzung (KiGaGebS) Beiträge vor, die nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt sind.
Entsprechendes gilt für das der KiGaGebS zugrundeliegende Hessische Kindergartengesetz (KiGaG), das in § 10 bestimmt:

"Die für den Besuch von Kindertagesstätten zu entrichtenden Teilnahmebeiträge oder Gebühren können nach Einkommensgruppen und Kinderzahl gestaffelt werden."

§ 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) enthält dazu folgende Regelung:

"(1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten ...

3. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach §§ 22, 24 können Teilnahmebeiträge oder Gebühren festgesetzt werden. Landesrecht kann eine Staffelung der Teilnahmebeiträge und Gebühren, die für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten sind, nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder der Zahl der Familienangehörigen vorschreiben oder selbst entsprechend gestaffelte Beiträge festsetzen."


Der Sohn des beschwerdeführenden Ehepaares besuchte einen Kindergarten in Idstein. Die Eltern wurden nach dem Höchstsatz veranlagt. Sie griffen im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) die KiGaGebS an. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte diesen Kontrollantrag ab; die Satzung sei formell und materiell rechtmäßig. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandten sich die Beschwerdeführer gegen diese gerichtlichen Entscheidungen, gegen die KiGaGebS sowie mittelbar gegen die entsprechende KiGaG und des SGB.

Sie rügten eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 3 Abs. 1 (allgemeiner Gleichheitssatz), Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) sowie Art. 14 GG (Eigentumsgarantie).

Zur Begründung trugen sie u.a. vor:

Die verlangte Beitragsgebühr sei nach ihrer Rechtsnatur tatsächlich weder Gebühr noch Beitrag, sondern eine kommunale Einkommensteuer, für deren Erhebung nicht das Land Hessen, sondern der Bund die Kompetenz habe.

Zudem verletze die Satzung den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil es für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gebe.


II.

Nach Auffassung des Ersten Senats ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Die KiGaGebS und die dieser Satzung zugrundeliegenden landes- (KiGaG) und bundesrechtlichen Normen (SGB) stehen mit dem GG im Einklang.

Zur Begründung heißt es u.a.:

Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nicht verletzt. Dieses Grundrecht schützt davor, durch die Staatsgewalt mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist. Die angegriffene kommunale Gebührensatzung belastet die Beschwerdeführer zwar und beeinträchtigt sie damit in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit. Der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt. Die gesetzlichen Grundlagen halten sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz oder andere Grundrechte der Beschwerdeführer.
a) Die Kompetenzregelungen des GG werden durch die angegriffenen Normen nicht verletzt.

Der Bundesgesetzgeber hatte die Kompetenz zum Erlaß des § 90 SGB VIII. Für die Bestimmung der Gesetzgebungskompetenz ist der Schwerpunkt des zu regelnden Sachverhalts entscheidend. Dieser liegt hier in der fürsorgenden Betreuung durch Kindergärten mit dem Ziel einer Förderung sozialer Verhaltensweisen und damit präventiver Konfliktvermeidung. Der vorschulische Bildungsauftrag steht hinter dieser dem Bereich der öffentlichen Fürsordnenden urück. Für die öffentliche Fürsorge im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG hat aber der Bundesgesetzgeber die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.

b) Die Kindergartenabgabe ist keine kommunale Einkommensteuer und verletzt damit auch nicht die Bundeskompetenz zum Erlaß einkommensteuerrechtlicher Gesetze (Art. 105 Abs. 2 GG). Die Abgabe wird im Gegensatz zur Steuer nicht voraussetzungslos geschuldet, sondern ist an die individuelle Inanspruchnahme einer staatlichen Infrastruktureinrichtung, hier des Kindergartens, geknüpft.


Die angegriffenen Normen stehen auch mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Einklang, da es für die Staffelung der Kindergartengebühren nach Kinderzahl und Familieneinkommen sachliche Gründe gibt, die die Benachteiligung der Benutzer mit höherem Einkommen rechtfertigen.
a) Gebühren sind Geldleistungen, die dem Schuldner aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, die Kosten für die Leistung gz oder teilweise zdecken. Ihre besondere Zweckbestimmung, Einnahmen zu erzielen, um die Kosten der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken, unterscheidet sie von der Steuer. Aus dieser Zweckbestimmung folgt, daß Gebühren für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe muß sachgerecht sein.

Eine an sozialen Gesichtspunkten orientierte Staffelung ist dadurch aber nicht ausgeschlossen.

Das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang. Mit einer Gebührenregelung dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen. Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscstaltungsspielraum, ll zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will.

b) Der Senat führt aus, daß eine einkommensbezogene Staffelung der Kindergartenbeiträge auch nicht gegen Grundsätze der Abgabengerechtigkeit verstößt. Eine solche Staffelung ist insoweit jedenfalls unbedenklich, solange selbst die Höchstgebühr die tatsächlichen Kosten der Einrichtung nicht deckt und in einem angemessenen Verhältnis zu der damit abgegoltenen Verwaltungsleistung steht. Unter dieser Voraussetzung wird allen Benutzern im Ergebnis ein vermögenswerter Vorteil zugewendet. Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich und voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und auch nicht zur Entlastung sr Nutzer herangezogen. Nach den Festerwaltungsgerichtshofs decken die in der Satzung der Stadt Idstein festgelegten Gebührensätze die tatsächlichen Kosten nur zu etwa einem Drittel ab. Auch diejenigen Kindergartenbenutzer, die die volle Gebühr zahlen, kommen in den Genuß einer öffentlichen Infrastrukturleistung, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt.

c) Die ungleiche Behandlung der Eltern bei der Heranziehung zu Kindergartengebühren wird durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt.

Kindergärten sind unverzichtbar, um die Chancengleichheit der Kinder in Bezug auf die Lebens- und Bildungsmöglichkeiten herzustellen. Mit ihrer Einrichtung werden zugleich wichtige grundrechtliche Schutz- und Förderpflichten erfüllt. Die Verfügbarkeit eines Kindergartenplatzes kann Frauen darin bestärken, eine ungewollte Schwangerschaft nicht abzubrechen. Zusätzlich wird die Gleichstellung der Frau im Arbeitsleben gefördert, indem ihr durch die Betreuung ihrer Kinder die Te Arbeitsleben ermöglicht wird. Auch insofern befolgt ein grundrechtliches Schutzgebot, denn gemäß Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG muß er dafür sorgen, daß Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt.

Deshalb dürfen Kindergartenplätze auch Kindern einkommensschwächerer Eltern nicht vorenthalten werden. Dieser Anforderung kann durch sozial gestaffelte Tarife genügt werden. Eine umfassende Bezuschussung der Kindergärten, die allen Eltern ungeachtet ihrer Einkommensverhältnisse gleichmäßig zugute kommt, ist hingegen zur Sicherung ihrer allgemeinen Zugänglichkeit nicht erforderlich.

Der Senat führt aus, daß auch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG nicht verletzt sind. 1 BvR 178/97