Mittwoch, August 29, 2007

BMFSFJ zum Ausbau der Krippenplätze

Ursula von der Leyen: "Ein Guter Tag für junge Familien"

Bund und Länder einigen sich über Wege und Mittel der Finanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige

"Heute ist ein besonderer Tag für die jungen Eltern und Familien in Deutschland", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nach dem abschließenden Bund-Länder-Gespräch zum Ausbau der Kinderbetreuung heute in Berlin. "Nach nur sieben Monaten haben sich Bund und Länder über die Finanzierung der Kinderbetreuung geeinigt. Deutschland schafft damit den Anschluss an die familienpolitisch erfolgreichen Länder in Nord- und Westeuropa. Das sind historische Schritte für die frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund leistet einen starken Beitrag mit einem Drittel der Kosten, die Gelder sind fair verteilt. In der kommenden Woche wird die Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Schritte unternehmen, damit ab Januar 2008 die Kommunen die neuen Plätze bei Tagesmüttern und in Kindergärten schaffen können."
Der heutige Beschluss im Wortlaut:
Beschluss / Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau 28.8.2007

I. Vorbemerkungen
Wir wollen in Deutschland Kinder und ihre Eltern wirksam fördern. Gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute Infrastruktur der Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersgruppen bilden den Dreiklang, der Familien nachhaltig unterstützt. Wir wollen den Menschen Mut machen, ihre Kinderwünsche zu verwirklichen, wir wollen Armut von Familien vermeiden, Nachteile zwischen den verschiedenen Familientypen ausgleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für Mütter und Väter gleichermaßen verbessern. Gute Kinderbetreuungsangebote haben dabei eine Schlüsselfunktion.
Deutschland verfügt über ein gutes Angebot an Kinderbetreuung für die 3-6-jährigen Kinder, der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder dieser Altersgruppe kann überall realisiert werden. Für die unter dreijährigen Kinder, deren Eltern nach dem Elterngeldbezug ein Betreuungsangebot suchen, sollen bis 2013 ebenfalls ausreichend Plätze in Einrichtungen und in der Tagespflege geschaffen werden.

II. Vereinbarungen
Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35 Prozent der unter Dreijährigen, d. h. ca. 750.000 Plätze.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. Euro. Für Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28.08.07) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben (2009 : 100 Mio. Euro; 2010: 200 Mio. Euro; 211: 350 Mio. Euro; 2012: 500 Mio. Euro; 2013: 700 Mio. Euro). Anschließend - ab 2014 - wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. Euro p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.
Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.

III. Zum Verfahren
Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September 2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetz noch in diesem Jahr.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter II. genannten Vereinbarungen bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit den erforderlichen Änderungen des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg bringen.
Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft, wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht bis zum 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.

Quelle >> BMDSJ